Arbeitsschutz in der Schweiz: Tradition und Zukunft

Die Schweiz legt schon lange Wert auf einen guten Schutz der Angestellten. Einige im Arbeitsschutz immer noch wortgenau geltenden Gesetzestexte wie der des Obrigkeitsgesetzes stammen aus dem Jahre 1911. Welche Rechte Arbeitnehmer dadurch haben und welchen Pflichten der Arbeitgeber genau nachkommen muss, ist dabei bis heute noch nicht hundertprozentig eindeutig formuliert.

Der Grundstein des heutigen Arbeitsschutzes stammt aus dem 19. Jahrhundert

Bereits 1864 wurde erstmalig etwas in Sachen Arbeitsschutz gesetzlich beschlossen. Die 12-Stunden-Woche, das Verbot der Nachtarbeit und der Schutz Schwangerer wurden im Fabrikpolizeigesetz in Glarus schriftlich festgehalten. Diese Ansätze findet man abgewandelt immer noch im heutigen sogenannten Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, kurz im Arbeitsgesetz. Es hat sich seitdem aber auch eine Menge getan, wenn es um die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber geht.

Inhalt des Arbeitsgesetzes

Heute übernimmt das Gesetz die Regelung folgender Bereiche: Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit sowie Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter. Ganz genau heißt es darin unter anderem, dass alle Massnahmen dem Stand der Technik angemessen sein müssen. Außerdem stellt das Arbeitsgesetz die persönliche Integrität des Arbeitnehmers noch einmal unter besonderen Schutz. Top Angebote bei Krähe können eine Übersicht über die aktuellen und modernen Möglichkeiten des Arbeitsschutzes geben. Schließlich gehören sicheres Schuhwerk, Gehör-, Augen und der Kopfschutz schon lange zu den Grundsteinen des Arbeitsschutzes. Psychische Belastungen hingegen haben erst im letzten Jahrzehnt deutlich zugenommen und sind zu einer Belastung für die Volkswirtschaft der Schweiz geworden. Die Initiative stressnostress richtet sich an Mitarbeitende, Patrons, Führungsverantwortliche und Personalverantwortliche und stellt viele hilfreiche Informationen kostenlos zur Verfügung. Der Verein steht unter der Trägerschaft des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und der Gesundheitsförderung Schweiz.

Dabei sind die Entwicklungen im Arbeitsschutz immer noch rasant. Messen wie die 5. Fachmesse für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, die Ende Juni 2014 in Bern stattfindet, informieren einmal jährlich über die neuesten Errungenschaften der Technik und Wissenschaft in Sachen Arbeitsschutz. Ein Besuch wird sich bei den Herausforderungen der Zukunft sicherlich lohnen.

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